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Zitat:

Anspruch auf Kindergeld
Der Kinderzuschlag soll Hilfebedürftigkeit von Familien nach dem Sozialgesetzbuch II vermeiden. Wenn trotz Zahlung des Kinderzuschlags Hilfebedürftigkeit der Familie nicht vermieden werden kann, wird kein Kinderzuschlag gezahlt. Nach Ihren Angaben würde der in Betracht kommende Kinderzuschlag von 280 Euro nicht ausreichen, um zusammen mit ihrem Einkommen einschließlich Kindergeld und möglicherweise zustehendem Wohngeld den Bedarf ihrer Familie zu decken. Deshalb kann kein Kinderzuschlag gezahlt werden. In derartigen Fällen ist zu prüfen, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

[  Man beachte auch das Motto oben im Banner.  ]


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