dekoration
bugmenot © A. Temming

Ostern ist vorbei. Doch für so manchen noch lange nicht! Viele Läden werden nun Post vom Anwalt bekommen: Abmahnungen! Da schwitzt der Einzelhändler: „Was hab ich bloß falsch gemacht?“ Es war natürlich nur eine Kleinigkeit, nämlich die Deko. Eine neue Richtlinie vom Bundesministerium für Verbraucherschutz bewahrt vor Irreführung in österlich geschmückten Schaufenstern. Damit ganz klar ist, dass Ostereierdeko nicht zum Verkauf steht, muss auf die Deko mit einem Schild in der Größe 16 x 5,7 cm hingewiesen werden.
Also, liebe Optiker, liebe Telefontarifeanbieter, liebe Monis, die ihr Nagelstudios habt: Wenn ihr schon Lebensmittelattrappen zwischen eure Güter stopft, gebt uns wenigstens Bescheid. Im nächsten Jahr muss das klappen.


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